22. Zivilforderung der Straf- und Zivilklägerin 22.1 Schadenersatz Hinsichtlich der Schadenersatzforderung der Straf- und Zivilklägerin hielt die Vorinstanz Folgendes fest (pag. 1399, S. 47 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die Privatklägerin D.________ beantragte, der Beschuldigte sei zur Zahlung von Schadenersatz in der Höhe von CHF 358.40 zu verurteilen (pag. 1132, pag. 1307). Die Verteidigung des Beschuldigten beantragte die Abweisung der Zivilklage, weil der Beschuldigte vom Vorwurf der Vergewaltigung ev. Schändung freizusprechen sei (pag. 1297 und 1309).