Dennoch wurde ihm der bedingte Vollzug für die mit vorliegendem Urteil ausgefällte Geldstrafe nochmals gewährt. Demgegenüber ist allerdings die mit Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 10. Oktober 2019 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'800.00, zu widerrufen, um dem Beschuldigten den Ernst der Lage vor Augen zu führen. VI. Zivilpunkt 21. Theoretische Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen zu Art. 41 und 49 OR kann auf die Ausführungen in der erstinstanzlichen Begründung verwiesen werden (pag. 1399 ff., S. 47 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).