20. Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberland vom 10. Oktober 2020 Hinsichtlich des mit Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 10. Oktober 2019 für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährten bedingten Vollzugs ist vorab auf die Ausführungen unter Ziff. 18.11 hiervor zu verweisen. Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen des Beschuldigten im Betäubungsmittelbereich kann ihm grundsätzlich nur bedingt eine günstige Legalprognose gestellt werden. Dennoch wurde ihm der bedingte Vollzug für die mit vorliegendem Urteil ausgefällte Geldstrafe nochmals gewährt.