Gemäss aktuellem Strafregisterauszug ist der Beschuldigte jedoch seither nicht mehr in Erscheinung getreten, da weder ein neues hängiges Strafverfahren noch eine weitere Verurteilung ersichtlich sind. Seit den hier zu beurteilenden Vorwürfen hat er sich somit nichts mehr zu Schulden kommen lassen, was positiv zu werten ist.