Das Gutachten von Dr. med. N.________ vom 10. Juni 2022 hielt sowohl in Bezug auf den Drogenhandel wie auch den Eigenkonsum fest, beim Beschuldigten seien solche Delikte bzw. Handlungen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit vorstellbar (pag. 1050). Die bestehenden Vorstrafen bestätigten diese Einschätzung denn auch. Gemäss aktuellem Strafregisterauszug ist der Beschuldigte jedoch seither nicht mehr in Erscheinung getreten, da weder ein neues hängiges Strafverfahren noch eine weitere Verurteilung ersichtlich sind.