35 fen. Da in Bezug auf die Höhe der Geldstrafe indes eine gesetzliche Plafonierung von 180 Tagessätzen besteht, beläuft sich die Geldstrafe auf 180 Tagessätze. Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens 30 und höchstens 3000 Franken. Das Gericht kann den Tagessatz ausnahmsweise bis auf 10 Franken senken, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters dies gebieten. Es kann die maximale Höhe des Tagessatzes überschreiten, wenn das Gesetz dies vorsieht.