49 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden. Für die verbleibenden fünf Monate, in welchen der Beschuldigte jeweils 5 g Amphetamin an O.________ veräussert hatte, veranschlagt die Kammer wiederum 15 Tagessätze für den ersten Monat und je 2 Tagessätze (asperiert) für die restlichen vier Monate, ausmachend total 23 Tagessätze. Für den verbleibenden Verkauf von Amphetamin an Q.________ von 5 g erachtet die Kammer eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen (asperiert) als angemessen. In Bezug auf die Marihuanaverkäufe verbleibt etwas weniger als ein Achtel, wofür insgesamt 4 Tagessätze (asperiert) zu berücksichtigen sind.