34 fe auf insgesamt 100 Tagessätze. Nach Abzug der bereits ausgesprochenen Geldstrafe von 60 Tagessätzen resultiert eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 10. Oktober 2019. 18.7 Gesamtstrafe für die Amphetamin- und Marihuanaverkäufe nach dem 10. Oktober 2019 Schliesslich ist je eine Strafe für die Verkäufe von Amphetamin und Marihuana nach dem 10. Oktober 2019 festzusetzen und in Anwendung von Art. 49 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden.