18.5. hiervor – je 2 Tagessätze (asperiert), ausmachend 30 Tagessätze, veranschlagt. Hinzu kommen für diese Zeitspanne weitere zwei Amphetaminverkäufe zu je 5 g an Q.________, welche ebenfalls je mit 2 Tagessätzen (asperiert), ausmachend 4 Tagessätze, zu berücksichtigen sind. Schliesslich sind etwas mehr als ein Achtel der Marihuanaverkäufe von insgesamt 1020 g mit 6 Tagessätzen (asperiert) hinzuzurechnen. Damit beläuft sich die zusammen mit der (rechtskräftigen) Grundstrafe gebildete hypothetische Gesamtstra-