Für diese Verkäufe ist eine Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom 10. Oktober 2019 zu bilden, mit welchem der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurde. Die schwerste Straftat liegt dabei der (rechtskräftigen) Grundstrafe gemäss Strafbefehl zugrunde, womit diese die Einsatzstrafe bildet und um die Strafen für die hier zu beurteilenden Betäubungsmittelwiderhandlungen angemessen zu erhöhen ist.