2019 Ähnlich vorzugehen ist hinsichtlich der Verkäufe von Amphetamin und Marihuana, welche der Beschuldigte in der Zeit nach dem 24. Juli 2018 und bis zum 10. Oktober 2019 (zweiter Strafbefehl) begangen hat. Für diese Verkäufe ist eine Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom 10. Oktober 2019 zu bilden, mit welchem der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurde.