Nach Abzug der bereits ausgesprochenen Geldstrafe von 8 Tagessätzen resultiert eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 24. Juli 2018. 18.6 Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberland vom 10. Oktober 2019 Ähnlich vorzugehen ist hinsichtlich der Verkäufe von Amphetamin und Marihuana, welche der Beschuldigte in der Zeit nach dem 24. Juli 2018 und bis zum 10. Oktober 2019 (zweiter Strafbefehl) begangen hat.