Zu dieser Einsatzstrafe ist schliesslich auch die (rechtskräftige) Geldstrafe von 8 Tagessätzen gemäss Strafbefehl vom 24. Juli 2018 für die Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu asperieren, was die hypothetische Gesamtstrafe ergibt. Die Kammer erachtet konkret eine Asperation zu zwei Dritteln, ausmachend 6 Tagessätze, als angemessen. Die hypothetische Gesamtstrafe beträgt damit 138 Tagessätze. Nach Abzug der bereits ausgesprochenen Geldstrafe von 8 Tagessätzen resultiert eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 24. Juli