Ausgehend von der von der Vorinstanz zutreffend festgesetzten Strafe von 35 Strafeinheiten für die Gesamtmenge von 1020 g Marihuana ergibt dies eine Strafe von 25 Tagessätzen (asperiert). Damit beläuft sich die Geldstrafe für die Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz bis zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberland am 24. Juli 2018 auf insgesamt 132 Tagessätze. Zu dieser Einsatzstrafe ist schliesslich auch die (rechtskräftige) Geldstrafe von 8 Tagessätzen gemäss Strafbefehl vom 24. Juli 2018 für die Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu asperieren, was die hypothetische Gesamtstrafe ergibt.