33 15 Strafeinheiten bzw. Tagessätzen und rechnet weitere 40 Monate zu je 2 Tagessätzen (asperiert), ausmachend 80 Tagessätze, hinzu. Es resultiert eine Strafe von 95 Tagessätzen. Zusätzlich zu berücksichtigen sind – mit Blick darauf, dass sämtliche Amphetaminverkäufe an Q.________ in der Zeit von 2017 bis 2020 begangen wurden – zwei Verkäufe Amphetamin von je 5 g an Q.________, wobei für den ersten Verkauf 10 Tagessätze veranschlagt werden und für den weiteren Verkauf 2 Tagessätze (asperiert), ausmachend total 12 Tagessätze.