_ verkaufte, wobei es nicht mehr möglich sei, Rückschlüsse über die Menge der einzelnen Verkäufe ziehen zu können. Sie ging in der Folge davon aus, dass der Beschuldigte über einen Zeitraum von fünf Jahren (2015 bis September 2020, ausmachend 60 Monate, pag. 1387) 300 g Amphetamin an O.________, ausmachend 5 g pro Monat, verkaufte und zwischen 2017 bis 2020 an fünf Treffen 25 g Amphetamin, mithin ebenfalls 5 g pro Treffen, an Q.________ veräusserte.