Die vorläufige Festnahme vom 14. Dezember 2019 erfolgte im Rahmen der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz morgens um 03:20 Uhr. Entlassen wurde der Beschuldigte schliesslich gleichentags um 12:17 Uhr. Während dieser Zeit wurde er von 11:09 Uhr bis 12:10 Uhr befragt. Damit war er effektiv länger als drei Stunden in Polizeihaft, weshalb diese im Umfang von einem Tag anzurechnen ist. Die vorläufige Festnahme vom 29. Mai 2020 erfolgte im Rahmen des Vergewaltigungsvorwurfs um 11:40 Uhr. Entlassen wurde der Beschuldigte um 15:08 Uhr. In dieser Zeit wurde er von 11:52 Uhr bis 14:35 Uhr befragt.