Es ist daher festzustellen, dass das Beschleunigungsgebot im vorliegenden Verfahren verletzt worden ist. Dem Beschuldigten ist eine marginale Reduktion von zwei Monaten zu gewähren. 17.5 Konkretes Strafmass Gestützt auf die objektiven und subjektiven Tatkomponenten sowie unter Berücksichtigung der Täterkomponenten resultiert für den Schuldspruch der Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von insgesamt 22 Monaten. 17.6 Vollzug