Es gebe keinen Anhalt dafür, dass der Beschuldigte die Geschädigte mit der Droge bewusstlos machte, um spezielle sexuelle Fantasien zu verwirklichen oder besondere Gefühle von Macht und Dominanz zu erleben. Vielmehr könnte es so gewesen sein, dass der Beschuldigte die Drogen hatte, weil er seit der Jugendzeit eine hohe Affinität zu psychotropen Substanzen hatte, verschiedenste Drogenerfahrungen machte und auch immer wieder mit Drogen handelte. Seine Schwelle, psychotrope Substanzen einzusetzen bzw. damit umzugehen, sei gering.