Das Tatverhalten aller zur Last gelegten Delikte sei planvoll, mehrschrittig und zielgerichtet gewesen. Sie scheinen klar auf die Befriedigung eigener Bedürfnisse abzuzielen, wobei der Umstand, dass gesetzliche Regeln und soziale Normen nur unzureichend internalisiert seien (antisoziale Persönlichkeitsstörung) im Bedingungsgefüge der Delikte die zentrale Rolle spiele. […]