14. Schuldfähigkeit Dem psychiatrischen Gutachten von Dr. med. N.________ vom 10. Juni 2022 (pag. 984 ff.) kann entnommen werden, dass der Beschuldigte bereits als Kind auffällig war, eine Sonderbeschulung benötigte und aufgrund regelmässig wiederkehrender Blockaden (nicht aber aufgrund seines Intelligenzquotienten) «nur» eine Anlehre als Koch habe machen können (pag. 994 ff., insb. pag. 999). Zudem vermuteten die Erzieher der Stiftung P.________ bereits im Jahr 1993 den Handel mit Cannabis, Tricks und krumme Geschäfte seitens des Beschuldigten und erwähnten dessen Meinung, er müsse alle «linken», da er sonst zu nichts komme (pag.