190 StGB an. Er wendete dieses Nötigungsmittel an, um sie widerstandsunfähig zu machen und mit ihr in diesem Zustand den Beischlaf zu vollziehen. Er wusste, dass sie an diesem Tag keinen Geschlechtsverkehr 24 haben will und mit dem Beischlaf nicht einverstanden gewesen wäre. Durch dieses Verhalten hat er sowohl den objektiven wie auch den subjektiven Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt.