12. Theoretische Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen zu Art. 190 StGB kann auf die Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 1384, S. 32 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend ist einzig festzuhalten, dass Art. 190 der – vorliegend eventualiter angeklagten Schändung gemäss Art. 191 – vorgeht, wenn der Täter die Widerstandsunfähigkeit des Opfers unter Einsatz eines Nötigungsmittels herbeigeführt hat, um den sexuellen Übergriff zu erreichen (BSK StGB-MAIER, Art. 191 N 21).