Er tat dies in der Absicht, die Straf- und Zivilklägerin für die Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse gefügig zu machen, nachdem ihm diese klar gemacht hatte, dass sie an diesem Nachmittag/Abend keine sexuelle Interaktion mit ihm wünschte. Ein solches Verhalten passt denn auch zu den im Gutachten über den Beschuldigten vom 10. Juni 2022 festgehaltenen Ausführungen, wonach beim Beschuldigten auch in intimen Beziehungen letztlich die Befriedigung eigener Bedürfnisse ganz im Vordergrund stünden und eine innere, emotionale Bindung an sein Gegenüber wenig stattfinde (pag.