Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte gesagt habe, dass sie an jenem Abend viel gekifft habe, führte die Privatklägerin aus, dass das nicht stimme und sie nicht viel gekifft habe. Sie habe beim ersten Zug so schlabbrige Beine bekommen, dass sie aufgehört habe (pag. 205, Z. 250 f.). Die Privatklägerin beschrieb detailliert, wie schlecht es ihr von Toilettengang zu Toilettengang ergangen war. Sie hatte zwar nach dem ersten Toilettengang wenige Züge gekifft, jedoch aufgrund ihres schlechten Zustandes sich dazu entschieden, nicht mehr weiter zu kiffen.