Sie habe ein-, zweimal daran gezogen. Irgendwann sei sie noch einmal auf die Toilette gegangen, wobei sie bereits Mühe gehabt hatte und unsicher auf den Beinen gestanden sei. Sie habe sich dann gedacht, dass der Joint etwas stark sei, wobei sie sich überlegt habe, dass sie doch nur zwei oder drei Züge genommen hatte. Sie habe sich dann entschieden, es für den Abend bleiben zu lassen und habe ihre eigenen Zigaretten gedreht ohne Gras (pag. 190, Z. 212 ff. und pag. 1254, Z. 26). Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte gesagt habe, dass sie an jenem Abend viel gekifft habe, führte die Privatklägerin aus, dass das nicht stimme und sie nicht viel gekifft habe.