werden können, weshalb sie davon ausgehe, dass die Privatklägerin an diesem Abend über ihre Verhältnisse gekifft hätte und deswegen einen «Aussetzer» gehabt habe (pag. 1291 ff.). Die Privatklägerin führte in ihren Einvernahmen zum Marihuanakonsum am 24.05.2020 aus, dass normalerweise diejenigen Joints, die der Beschuldigte für sie vorbereite, weniger stark seien als diejenigen, die er für sich drehe. An jenem Abend seien die Joints von ihm bereits vorbereitet gewesen (pag. 1253 f., Z. 41 ff.). Der Beschuldigte habe ihr einen Joint angeboten, nachdem sie das erste Mal von der Toilette zurückgekommen sei. Sie habe ein-, zweimal daran gezogen.