Diese Schilderungen erklären die von der Strafund Zivilklägerin beschriebene Wahrnehmung zum eigenen Zustand am 24. Mai 2020 sowie auch nach dem Erwachen und dem anschliessenden Verlassen der Wohnung am 25. Mai 2020, was auch die Vorinstanz zutreffend zusammenfasste (pag. 1371, S. 19 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die Privatklägerin gab bei der Polizei zu Protokoll, dass sie beim Beschuldigten jeweils selber an seinen Kühlschrank gehen durfte und sich an jenem Abend eine Sinalco eingeschenkt habe. Sie habe etwas getrunken und sei auf die Toilette gegangen. Als sie zurückgekommen sei, habe er ihr den Becher gegeben und gefragt, ob sie noch trinken wolle.