21 und/oder Alkohol wissentlich zu sich genommen hatte. Gestützt auf die forensischchemische Untersuchung ihres Urins, welcher ihr am 28. Mai 2020 anlässlich der körperlichen Untersuchung durch das IRM abgenommen wurde, ist allerdings erstellt, dass dieser nebst positiv auf Cannabinoide auch positiv auf Benzodiazepine getestet wurde (pag. 859 f.). Dass keine k.o.-Tropfen nachgewiesen werden konnten, ist dem Umstand geschuldet, dass solche bekanntlich lediglich bis rund 12 Stunden nach der Einnahme überhaupt nachzuweisen sind (HUG-BEELI, a.a.