Ebenfalls ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Straf- und Zivilklägerin zwar das Kiffen zugeben, hingegen das Einnehmen von Medikamenten hätte verneinen sollen. Folglich ist für die Kammer gestützt auf ihre glaubhaften Aussagen erstellt, dass die Straf- und Zivilklägerin am fraglichen Nachmittag/Abend zwar kiffte, aber sonst keine zusätzlichen Rauschmittel wie Medikamente, Drogen