Die Straf- und Zivilklägerin beschrieb in ihrer ersten, tatnahen Einvernahme ihren verwirrten, «verkaterten» Zustand sehr anschaulich und dass ihr «wie ein Tag fehlen» würde. Ebenso beschrieb sie detailliert, wie es ihr plötzlich und unerklärlicherweise sehr schlecht gegangen sei und sie sich entschieden habe, nicht mehr weiter zu kiffen, sie aber trotzdem eingeschlafen und erst etliche Stunden später im verwirrten und verkaterten Zustand erwacht sei (pag. 191 Z. 230 ff.).