Das habe sie gesagt, weil er bereits an sich zu spielen begonnen und er ihre Hand schon genommen habe. Sie habe gedacht, «ok, dann streichle ich halt seine Eier», habe aber nichts Weiteres getan. Später habe sie ihre Hand zurückgezogen (pag. 190 Z. 204 ff.). Auch die Reaktion der Straf- und Zivilklägerin auf die Feststellung, dass es zum Beischlaf gekommen sein müsse, mithin die Anzeigeerstattung, stützt ihre Aussage, keine sexuellen Handlungen an diesem Abend gewollt zu haben.