20 stehen gab, nebst dem Streicheln der Hoden keine sexuellen Handlungen, insbesondere Geschlechtsverkehr, mit ihm haben zu wollen. Die Straf- und Zivilklägerin erklärte dazu anlässlich ihrer Einvernahme vom 28. Mai 2020 nachvollziehbar, sie habe dem Beschuldigten gesagt, dass sie eine Restperiode und Bauchschmerzen habe und dass es heute nichts sei. Das habe sie gesagt, weil er bereits an sich zu spielen begonnen und er ihre Hand schon genommen habe.