Die Privatklägerin hingegen konnte von Beginn an nachvollziehbar erklären, weshalb sie die Vermutung aufstellte, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sein könnte. Nicht nur beschreibt sie den Umstand, dass sie nach dem Erwachen ihre Hose und den Slip nicht mehr anhatte, sondern auch, dass ihre Vagina feuchter gewesen sei und es gerochen habe wie nach einem Akt. Ihre Vermutung stellte sich schliesslich auch als wahr heraus und auch, dass sie zu diesem Zeitpunkt einen Scheidenpilz hatte, wurde bei der gynäkologischen Untersuchung bestätigt.