So beschrieb er den Ablauf in einer neuen Version wie folgt: Die Straf- und Zivilklägerin sei zu ihm gekommen und sie hätten einen Film geschaut. In den ersten 90 Minuten hätten sie die sexuellen Handlungen gehabt. Danach habe sie weiter ferngesehen und sei dabei unter der Decke auf dem Sofa gelegen. Er sei in die Küche an den Computer gegangen und habe chinesische Betriebsanleitungen auf Deutsch übersetzt. Ab und zu sei er mit ihr im Wohnzimmer gewesen und habe mit ihr geraucht und ferngesehen (pag. 1699 Z. 24 ff.).