17 Aussagen, wonach er mit Magenproblemen im Bett gelegen habe (pag. 159 Z. 297), wobei seine Abwesenheit stimmen soll (pag. 1270 Z. 18). Auch in Bezug auf das Drehen der Joints vermochte der Beschuldigte nicht mehr konstant auszusagen. In der ersten polizeilichen Befragung gab er diesbezüglich an, dass er die Joints vor der Straf- und Zivilklägerin gerollt habe und sie daher gewusst habe, wie stark diese gewesen seien (pag. 156 Z. 168 ff.).