1267 Z. 7). Sie hätten nach ihrem Kommen eins geraucht, einen Porno geschaut und darüber gesprochen; all das sei so in einer halben Stunde passiert. Er habe auch so viel geraucht und sei auch weggetreten und sei dann ebenfalls schlafen gegangen (Z. 16 ff.). Auf Nachfrage meinte er anschliessend, sie seien nicht am Nachmittag schlafen gegangen, sondern später und ergänzte Folgendes: «Also sie ist gekommen, wir haben eins geraucht, dann haben wir über Probleme gesprochen und dann habe ich auch noch Popcorn gemacht.» (pag. 1267 Z. 22 f.). Sie hätten dann nach dem Popcorn etwas zusammen gehabt. Diese [die Straf- und Zivilklägerin] habe dann nochmals Popcorn gewollt, weshalb er nochmals gemacht