Auch die Aussagen des Beschuldigten im Zusammenhang mit der Frage nach k.-o.-Tropfen lassen einzig den Schluss zu, dass er diesbezüglich – und dies entgegen seinen sonst eher freimütigen Aussagen zu den Drogen – etwas verschleiern wollte. So stellte der Beschuldigte zuerst die Gegenfrage, was k.-o.- Tropfen seien, um dann umgehend zu verneinen, dass er solche je eingekauft hätte, dies aber als Jugendlicher einmal ausprobiert habe, es aber fürchterlich stinke und man das nicht in ein Getränk mixen könne (pag. 159 Z. 311 ff.). Ins Auge sticht in Bezug auf die ersten Aussagen des Beschuldigten anlässlich seiner Einvernahme vom 29. Mai 2020 schliesslich Folgendes: