Dabei erweisen sich seine ersten und tatnahen Aussagen in Bezug auf den fraglichen Abend alles andere als detailliert. Entgegen der Straf- und Zivilklägerin gab er an, dass diese bereits zwischen 12:00 und 14:00 Uhr bei ihm gewesen sei (pag. 153, Z. 41) und schilderte die einvernehmlichen sexuellen Handlungen kurz danach (ca. eine halbe Stunde später, pag. 154, Z. 57). Wie es dazu kam, führte er indes mit keinem Wort aus, sondern startete auf Nachfrage damit, dass sie beide nackt auf dem Sofa gesessen seien (pag. 154, Z. 83), wobei er umgehend korrigierend erklärte, dass sie beide nur unten nackt gewesen seien (Z. 84 f.).