192 Z. 273 ff.). Anlässlich der zweiten, staatsanwaltschaftlichen Einvernahme machte die Strafund Zivilklägerin ebenfalls konstante Aussagen, wobei anzufügen ist, dass sie das Geschehene vom 24./25. Mai 2020 nicht mehr im freien Bericht erzählte. Vielmehr beantwortete sie die ihr gestellten konkreten Fragen, dies jedoch meist sehr ausführlich. Dasselbe gilt für ihre Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, wobei sie diesbezüglich auch Aussagen des Beschuldigten bestätigte, namentlich zu Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung (pag. 1251 f. Z. 43 ff.).