Die Straf- und Zivilklägerin gab auch an, wenn sie sich nicht sicher war oder etwas überhaupt nicht wusste, beschrieb detailliert ihr Unvermögen, als sie mit dem Auto aus dem Parkplatz manövriert und dabei ihr Auto beschädigt hatte und konnte ihre Vermutung, wonach ihr ein Tag fehle, anhand der auf ihrem Mobiltelefon eingegangenen Nachrichten und Anrufe untermauern. Schliesslich erläuterte die Straf- und Zivilklägerin nachvollziehbar, weshalb sie erst am Donnerstag Anzeige erstattete (pag. 192 Z. 273 ff.).