’»). Nach einer kurzen abschliessenden Sequenz zum fraglichen Abend («Ich ging dann wieder zurück auf das Sofa. Ich schaute weiter TV, rauchte meine eigenen Zigaretten und war nach wie vor vollständig bekleidet», pag. 191 Z. 228 ff.) sprang die Straf- und Zivilklägerin zeitlich gesehen – aber ohne es so zu sagen – zum