Im Weiteren beschrieb die Straf- und Zivilklägerin den Beginn der sexuellen Beziehung zum Beschuldigten, deren Entwicklung und die Art und Weise, wie sich die sexuellen Handlungen jeweils in etwa abspielten. Anschliessend beschrieb sie in gleichem Detaillierungsgrad und damit ohne Strukturbruch, was sich aus ihrer Sicht am 24./25. Mai 2020 ereignete. Dabei konnte die Straf- und Zivilklägerin den fraglichen Ablauf bis zu einem gewissen Punkt problemlos schildern, erwähnte Nebensächlichkeiten (bspw. pag. 190, Z. 211 ff.: «Also ging ich und schenkte mir ein Sinalco ein. Ich fragte ihn, ob er auch wolle.