Dabei gab sie Auskunft über den Beginn ihrer Bekanntschaft mit dem Beschuldigten, ihren eigenen Drogenkonsum mit diesem, dessen Drogenhandel und ihre eigene Rolle, die sie in diesem Drogenhandel spielte, wobei sie auch nicht davor zurückschreckte, Auskunft zu geben, als die Polizei ihr mitteilte, sie diesbezüglich nun als Beschuldigte zu befragen (pag. 188, Z. 101 ff.). Im Weiteren beschrieb die Straf- und Zivilklägerin den Beginn der sexuellen Beziehung zum Beschuldigten, deren Entwicklung und die Art und Weise, wie sich die sexuellen Handlungen jeweils in etwa abspielten.