10.4 Konkrete Beweiswürdigung 10.4.1 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin sowie des Beschuldigten Die Straf- und Zivilklägerin schilderte am 28. Mai 2020 das am 24./25. Mai 2020 Vorgefallene zweimal kurz informell und einmal ausführlich in der polizeilichen Befragung. Dabei gab sie Auskunft über den Beginn ihrer Bekanntschaft mit dem Beschuldigten, ihren eigenen Drogenkonsum mit diesem, dessen Drogenhandel und ihre eigene Rolle, die sie in diesem Drogenhandel spielte, wobei sie auch nicht davor zurückschreckte, Auskunft zu geben, als die Polizei ihr mitteilte, sie diesbezüglich nun als Beschuldigte zu befragen (pag.