Die erste, polizeiliche Einvernahme erfolgte tatzeitnah am 28. Mai 2020, die staatsanwaltschaftliche Einvernahme wurde nur wenige Monate später am 19. November 2020 durchgeführt, die erstinstanzliche Einvernahme erfolgte anlässlich der Hauptverhandlung am 21. Juni 2023, mithin drei Jahre nach dem Vorfall. Oberinstanzlich wurde die Straf- und Zivilklägerin ebenfalls nochmals befragt (pag. 1686 ff.). Für die konkrete Würdigung der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin wird auf Ziff. 10.4.1. hiernach verwiesen.