Die Straf- und Zivilklägerin wurde nebst den informellen Angaben zum 24./25. Mai 2020 anlässlich der Anzeigeerstattung vom 28. Mai 2020 gegenüber der Polizei sowie anlässlich der körperlichen Untersuchung vom 28. Mai 2020 gegenüber den untersuchenden Ärztinnen viermal einvernommen. Die erste, polizeiliche Einvernahme erfolgte tatzeitnah am 28. Mai 2020, die staatsanwaltschaftliche Einvernahme wurde nur wenige Monate später am 19. November 2020 durchgeführt, die erstinstanzliche Einvernahme erfolgte anlässlich der Hauptverhandlung am 21. Juni 2023, mithin drei Jahre nach dem Vorfall.