002 und Ass. 004) ergab, dass sich in der Flasche aus der Umhängetasche GBL befand. In der Flasche im Kühlschrank konnte demgegenüber Diazepam und Trazodon nachgewiesen werden. Das IRM hielt bezüglich Letzterem fest, dass Diazepam in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung gelistet sei (pag. 101 f.). 10.2.5 Rapport Forensik vom 17. Juni 2020 In Ergänzung zur Feststellung der Vorinstanz, wonach gemäss Rapport Forensik (pag.