393). Eine weitere Hausdurchsuchung, welche aufgrund der Mitteilung der Straf- und Zivilklägerin an die Polizei erfolgte, wonach der Beschuldigte immer noch mit Betäubungsmitteln handle und einen geheimen Raum habe, wo er diese deponiere, brachte weitere Betäubungsmittel zu Tage, u.a. MDMA, Amphetamin und Marihuana (pag. 409). 10.2.4 Forensisch-chemischer Abschlussbericht IRM vom 12. Juni 2020 Die Auswertung der Flüssigkeiten aus den beiden Tropfflaschen aus Plastik (Ass. 002 und Ass. 004) ergab, dass sich in der Flasche aus der Umhängetasche GBL befand.