Gemäss EL-Fall habe sich das Fläschchen jedoch nicht stehend im Kühlschrank befunden, sondern in liegender Position. Die im Kühlschrank gelagerte Flüssigkeit habe zudem auch Trazodon und Diazepam enthalten. Ebenfalls am 29. Mai 2020 wurden die durch die Straf- und Zivilklägerin getragenen Kleidungsstücke sichergestellt (pag. 111 ff.).